Agrarrecht

Die Landwirtschaft ist das Rückgrat unserer Siedlungsstruktur. Landwirtschaftliche Betriebe sind Wirtschaftsbetriebe mit komplexer Technik und hohem Kapitalbedarf. Ein moderner Landwirt ist oftmals Großgrundbesitzer, Techniker, Arbeitgeber, Ökologe und Familienvater in einer Person. Die Regelungsdichtein diesem Bereich ist besonder hoch. Deshalb ist oftmals professionelle rechtliche Beratung nötig. Das betrifft vor allem Themen wie

  • Landpachtrecht
  • Produkthaftungsrecht, insbesondere Lebensmittelrecht 
  • besondere Vertragstypen (z.B. landwirtschaftliche Kooperationen, Maschinengemeinschaften, Absatz- und Einkaufsverträge, Bewirtschaftungsverträge, Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe
  • Höferecht (Erbrecht)
  • Recht der Genehmigungsverfahren (z.B. BImSchG, BauGB, Anlagen zur Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe und agrarrechtliche Besonderheiten erneuerbarer Energien)
  • Umweltrecht
  • Natur- und Pflanzenschutzrecht
  • Düngemittel- und Saatgutverkehrsrecht
  • Sortenschutzrecht
  • Tierschutz und Tierzucht
  • Grundstücksverkehrsrecht
  • Weinrecht, Forstrecht, Jagd- und Fischereirecht, jagdliches Pachtrecht
  • landwirtschaftliches Steuerrecht
  • Staatsbeihilfenrecht, Agrarbeihilfenrecht
  • Cross-Compliance-Verpflichtungen
  • agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

 

Als Fachanwältin für Agrarrecht berät Sie Frau Rechtsanwältin Sach zu all diesen Themengebieten und Fragestellungen umfassend und kenntnisreich.

Fachanwaltschaft Für Arbeitsrecht

Anwaltliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht umfasst sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber alle Themenfelder und mögliche rechtliche Probleme, die vor der Eingehung eines Arbeitsverhältnisses, während dessen Bestehen sowie schließlich nach dessen Beendigung auftreten können. Schwerpunkte aus diesem Bereich sind:

Der Arbeitsvertrag

  • Einstellung
  • wesentliche Inhalte und Vertragsklauseln (Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub)
  • Befristung und Teilzeit


Probleme bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Abmahnung
  • Kündigung, fristlose und ordentliche
  • Kündigungsschutz
  • Aufhebungsvertrag
  • Zeugnis
  • Urlaubsabgeltung

 

Eine frühe anwaltliche Beratung des Arbeitgebers wie des Arbeitnehmers ist essentiell um seine jeweiligen Rechte zu wahren und kann schließlich helfen, für beide Seiten teure Arbeitsgerichtsprozesse zu vermeiden. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt und berät Dr. Hinz Sie dazu umfassend.

Wann ist der „gelbe Schein“ unglaubwürdig?

Grundsätzlich genießt die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert. Im Regelfall ist damit eine tatsächliche krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit belegt. Zweifel sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Mit seinem Urteil vom 08.09.2021 (Az. 5 AZR 149/21) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dazu eine neue Fallvariante anerkannt.

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Fachanwaltschaft für Erbrecht

Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen auf einen oder mehrere Erben über. Dann greift die gesetzliche Erbfolge, sofern der Verstorbene keine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) hinterlassen hat.
Wer vor der Frage steht, wie er seine letzten Angelegenheiten regelt, sollte sich zunächst über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge informieren. Anschließend kann geklärt werden, inwieweit individuelle Abweichungen davon wünschenswert, sinnvoll und durchführbar sind. Dazu kann gezielt das erbrechtliche Instrumentarium eingesetzt werden.
In Betracht kommen beispielsweise

  • „Berliner Testament“
  • Vorerbschaft und Nacherbschaft
  • Vermächtnisse
  • Auflagen
  • Testamentsvollstreckung


Wann immer mehrere Personen als Erben berufen sind, bedarf es einer „Erbauseinandersetzung“. Dabei ist die Verteilung der Erbmasse unter den Erben zu klären und eine entsprechende Aufteilung tatsächlich durchzuführen.

In bestimmten Fällen gehören zum Nachlass nicht nur Werte, sondern auch Schulden. Dann muss geklärt werden, ob der Nachlass überhaupt die Schulden deckt und ob der Erbe Vorkehrungen treffen muss, um nicht mit seinem übrigen Vermögen für diese Schulden zu haften.

Als Fachanwalt für Erbrecht kann Rechtsanwalt und Notar Wolf Guido v. Starck Sie zu allen diesen Fragen sachgerecht und fachkundig beraten.

Die Entziehung des Pflichtteils unterliegt hohen Anforderungen

Kinder und Ehegatten sind stets erbberechtigt. Wer enterbt wird, hat einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch kann entzogen werden – aber nur mit hohem Begründungsaufwand. Das gelingt regelmäßig nur, wenn sich die Erblasser vorher rechtlich beraten lassen.

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Fachanwaltschaft für Familienrecht

Wenn Ehe oder Beziehung zerbrechen, sind oftmals viele Fragen zu klären und viele Probleme zu lösen. Das geht über einen schlichten Auszug oder eine Scheidung weit hinaus. Typische Themen für familienrechtliche Auseinandersetzungen sind

  • Scheidung
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Unterhalt für die (unverheiratete) Mutter
  • Zugewinnausgleich
  • Verteilung des Hausrates
  • Vermögensauseinandersetzung bei Trennung
  • Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Vaterschaftsfeststellung / Vaterschaftsanfechtung

Oftmals hängen mehrere dieser Themen eng miteinander zusammen. Dann kann beispielsweise eine Lösung für die Vermögensauseinandersetzung nur gemeinsam mit der Klärung des Zugewinnausgleiches oder der wechselseitigen Unterhaltsverpflichtungen gefunden werden. Als Fachanwälte für Familienrecht können Rechtsanwalt v. Starck und Rechtsanwältin Sach Sie zu allen diesen Fragen sachgerecht und fachkundig beraten.

Die Zuweisung der Ehewohnung

Ist Eheleuten bei Trennung ein Zusammenleben unter einem Dach nicht mehr möglich, dann zieht normalerweise einer der Beiden einfach aus. Wenn keiner der beiden das will oder kann, gibt es die Möglichkeit, einem der Ehepartner die Wohnung per Gerichtsbeschluss zuzuweisen.

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Nachträgliche Änderung des Versorgungsausgleiches

Nichts ist für immer. Das gilt nicht nur für die meisten Ehen, sondern auch für den Versorgungsausgleich, der im Zuge der Ehescheidung vom Gericht ermittelt und meist lange im Voraus für die Zukunft entschieden wird. Doch was, wenn sich Jahrzehnte später grundlegende Umstände der geschiedenen Eheleute ändern?

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Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Wer im Geschäftsverkehr steht, handelt in den seltensten Fällen als unbeschränkt persönlich haftender Einzelkaufmann. Üblich sind mittlerweile gesellschaftsrechtliche Aufstellungen. Das reicht von der Ein-Mann-GmbH über die OHG bis zur GmbH & Co. KG oder die Aktiengesellschaft. Bereits vor der Gründung einer entsprechenden Gesellschaft sind wesentliche Vorüberlegungen anzustellen, insbesondere bei der Abfassung des Gesellschaftsvertrages. Zu bedenken sind beispielsweise Nachfolgeregelungen, Erbklauseln oder Gleichlaufklausen. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform hängt dabei von Fragen der Haftung, der Beteiligung und der steuerlichen Auswirkungen ab.

Ist die Gesellschaft wirksam gegründet und ins Handelsregister eingetragen, müssen regelmäßig Fragen im Zusammenhang mit der Verteilung von Verantwortlichkeiten, Innenhaftung, Außenhaftung, Gesellschafterversammlung, Beschlussfassung u.v.m. bedacht, geprüft und geklärt werden.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht kann Rechtsanwalt und Notar Wolf Guido v. Starck Sie zu allen diesen Fragen sachgerecht und fachkundig beraten..

Handelsrecht

Für Kaufleute gelten im Geschäftsverkehr die besonderen Regelungen des Handelsgesetzbuches. Neben allgemeinen Regelungen zu Kauufleuten, Firma und Prokura finden sich darin vor allem die speziellen Regelungen zu

  • Handelskauf
  • Kommission
  • Frachtgeschäft
  • Speditionsgeschäft
  • Lagergeschäft
  • Recht der Handelsvertreter


Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht kann Rechtsanwalt und Notar Wolf Guido v. Starck Sie zu allen diesen Fragen sachgerecht und fachkundig beraten.

Rügepflicht § 377 HGB

Bei einem Handelsgeschäft – Vertrag unter Kaufleuten – muss der Käufer die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB im Blick haben. Er riskiert sonst den Verlust sämtlicher Gewährleistungsrechte .

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Fachanwaltschaft für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht

Mietrechtliche Streitigkeiten zählen zu den häufigsten zivilrechtlichen Auseinandersetzungen . Die hierher gehörenden Problemfelder haben daher eine sehr hohe praktische Relevanz. Eine kompetente fachanwaltliche Beratung ist somit von besonderer Bedeutung. Hierher gehören u.a. die Bereiche

  • Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter aus dem Mietvertrag
  • Wohnraummiete und Geschäftsraummiete
  • Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen; Nachforderungen
  • Schönheitsreparaturen / Renovierungspflicht
  • Kündigung, fristlose oder ordentliche, Durchsetzung und Abwehr
  • Aufhebungsverträge
  • Schadensersatzansprüche
  • Mieterhöhungen, Durchsetzung und Abwehr
  • Mietsicherheiten

Das Leistungsangebot der Kanzlei umfasst in diesem Zusammenhang ebenso das Pachtrecht, das Nachbarrecht sowie das Maklerrecht, Nebengebiete des Miet- und Immobilienrechts.
Rechtsanwalt Dr. Hinz kann Sie als Fachanwalt für Mietrecht zu all diesen Fragen sachgerecht und fachkundig beraten und für Sie eine optimale prozessuale Vertretung sicherstellen.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Fragen im Zusammenhang mit der Eigentumswohnung und der Wohnungseigentümergemeinschaft, Streitigkeiten der Eigentümer untereinander oder solche der WEG mit dem Verwalter. Typisch sind hier

  • Beschlussanfechtungen
  • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung
  • Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
  • Sondernutzungsrechte
  • Hausgeldklagen
  • Wirtschaftsplan
  • Eigentümerversammlung, Einberufung / Teilnahme / Vollmachten / Durchführung
  • Verwaltervertrag
  • Bauliche Veränderung, Ansprüche auf Beseitigung baulicher Veränderungen

Rechtsanwalt Dr. Hinz kann Sie als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht zu all diesen Fragen sachgerecht und fachkundig beraten und für Sie eine optimale prozessuale Vertretung sicherstellen.

Fachanwaltschaft für Sozialrecht

Fachanwaltschaft für Sozialrecht
Anwaltliche Beratung und Vertretung im Sozialrecht umfasst vor allem Fragen und Streitigkeiten
in den Bereichen

  • SGB II, Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld),
  • SGB III, Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld),
  • SGB XII Sozialhilfe.
  • SGB V, gesetzliche Krankenversicherung,
  • SGB VI, gesetzliche Rentenversicherung,
  • SGB VII, gesetzliche Unfallversicherung,
  • SGB IX, Rehabilitation & Teilhabe von Menschen mit Behinderung,
  • SGB XI, Pflegeversicherung.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung in vorstehenden Angelegenheiten sichert die Ihnen zustehenden Ansprüche, da diese regelmäßig erst ab Antragstellung beim jeweiligen Leistungsträger erbracht werden. Als Fachanwalt für Sozialrecht vertritt und berät Rechtsanwalt Preuschhoff Sie in diesen Themenbereichen umfassend und kenntnisreich.