Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen auf einen oder mehrere Erben über. Dann greift die gesetzliche Erbfolge, sofern der Verstorbene keine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) hinterlassen hat.
Wer vor der Frage steht, wie er seine letzten Angelegenheiten regelt, sollte sich zunächst über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge informieren. Anschließend kann geklärt werden, inwieweit individuelle Abweichungen davon wünschenswert, sinnvoll und durchführbar sind. Dazu kann gezielt das erbrechtliche Instrumentarium eingesetzt werden.
In Betracht kommen beispielsweise
- „Berliner Testament“
- Vorerbschaft und Nacherbschaft
- Vermächtnisse
- Auflagen
- Testamentsvollstreckung
Wann immer mehrere Personen als Erben berufen sind, bedarf es einer „Erbauseinandersetzung“. Dabei ist die Verteilung der Erbmasse unter den Erben zu klären und eine entsprechende Aufteilung tatsächlich durchzuführen.
In bestimmten Fällen gehören zum Nachlass nicht nur Werte, sondern auch Schulden. Dann muss geklärt werden, ob der Nachlass überhaupt die Schulden deckt und ob der Erbe Vorkehrungen treffen muss, um nicht mit seinem übrigen Vermögen für diese Schulden zu haften.
Als Fachanwalt für Erbrecht kann Rechtsanwalt und Notar Wolf Guido v. Starck Sie zu allen diesen Fragen sachgerecht und fachkundig beraten.