Nach fünfjähriger Ermittlungsdauer hat das Bundeskartellamt ein Kartell führender Großhändler von Pflanzenschutzmitteln aufgedeckt. Den betroffenen Unternehmen wurden insgesamt rund 157 Mio. € Bußgeld auferlegt. Spätestens seit dem Bericht des Bundeskartellamtes vom 21.Oktober 2020 sollte sich jeder Landwirt fragen, ob er Schadensersatzansprüche wegen überhöhter Preise gegen die Mitglieder des Kartells stellt.
Für das Bundeskartellamt steht fest, dass in der Zeit von 1995 bis 2015 zwischen Großhändlern (z.B. Agrarvis Raiffeisen; Agro Agrargroßhandel; BayWa, BSL Betriebsmittel Service Logistik) illegale und geheime Grundabreden über Listenpreise, Rabatte und Netto-Netto-Preise für Pflanzenschutzmittel getroffen wurden. So entstanden Kalkulationsschemata und abgestimmte Bruttolistenpreise, die allen Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden. Das Ergebnis ist die sog. Grüne Liste, die jedem Landwirt bekannt ist. Durch die kartellrechtswidrigen Preisabsprachen haben die Kunden womöglich jahrzehntelang zu viel gezahlt und dadurch sog. „Wohlfahrtsverluste“ erlitten.
Die Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche bedarf einer besonderen und umfassenden Prüfung. Gerne beraten und begleiten wir Sie dabei.