
Architektenrecht
Bei einem Bauvorhaben trägt der Architekt, Bauingenieur oder Statiker eine enorme Verantwortung. Fehler in der Planung – oft weit vor Baubeginn – können zu großen Schäden führen. Die Verantwortung des Architekten spiegelt sich in seinem Honorar.
Zeigen sich später Baumängel, geht es immer auch um die Haftung des Architekten. Diese kann in Planungsfehlern oder in fehlender Bauüberwachung begründet sein. Oft werden Honorarabrechnungen als unverständlich oder überhöht beanstandet; dann muss geprüft werden, ob die strengen Regeln der Honorarordnung (HOAI) eingehalten sind.
Wir werden Sie zu all diesen Fragen sachgerecht und fachkundig beraten und für Sie eine optimale prozessuale Vertretung sicherstellen.

Neue HOAI
Die Bundesregierung hat am 16.09.2020 eine Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen.
Baurecht
Bauvorhaben sind komplex, hochtechnisch und oftmals langwierig. Nichts anderes gilt für Streitigkeiten, die aus einem Bauvorhaben resultieren.
Das kann bereits vor der eigentlichen Bautätigkeit beginnen, wenn die erforderliche Baugenehmigung nicht, verzögert oder nur unter Auflagen erteilt wird. Das kann sich fortsetzen mit Streitigkeiten über Baumängel, Streitigkeiten über Werklohn oder Streitigkeiten über Architektenhonorar.
Wir werden Sie zu all diesen Fragen sachgerecht und fachkundig beraten und für Sie eine optimale prozessuale Vertretung sicherstellen.

Sicherheit für den Handwerker am Bau
Immer wieder kommt es vor: Der Handwerker ist fertig, vielleicht hat auch noch einmal nachgearbeitet. Jetzt ist alles mangelfrei, trotzdem zahlt der Kunde nicht. Kein „Mangel“ ist zu klein, kein Vorwurf zu albern. Und dann?

Widerrufsrecht beim Verbraucherbauvertrag
Privatpersonen haben nach Abschluss eines Bauvertrages ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das kann Handwerksbetriebe auch nach einem Jahr noch den kompletten Lohn kosten.
Strafrecht
Der Staat wacht über die Einhaltung der Gesetze. Im Bereich des Strafrechtes tritt er seinen Bürgern als Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgricht entgegen. Das sorgt schnell für ein Ungleichgewicht der Kräfte und führt bei Betroffenen zu erheblicher Verunsicherung.
Jeder Büger hat jederzeit das Recht, einen professionellen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Wir vertreten und beraten Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten wie beispielsweise
- Verkehrsstrafrecht
- Körperverletzungsdelikte
- Eigentums- und Vermögensdelikte
- Wirtschaftsstrafrecht
- Umweltstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Opferrecht / Nebenklage / Adhäsionsverfahren
- Ordnungswidrigkeiten
Bitte berücksichtigen Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren die folgenden beiden grundlegenden Regeln:
- Beauftragen Sie Ihren Verteidiger so früh wie möglich. Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden regelmäßig bereits im Ermittlungsverfahren gestellt.
- Schweigen Sie, bis Ihr Verteidiger an Ihrer Seite ist!
Wir verteidigen Sie umfassend und kenntnisreich.

Ablauf eines Strafverfahrens
Als Laie hat man meist keine Vorstellung davon, wie ein Strafverfahren abläuft. Insbesondere über die Hauptverhandlung gibt es – vermittelt durch die Gerichtsshows – ein Bild, das mit der Wirklichkeit wenig zu tun hat.

Pflichtverteidigung
Pflichtverteidiger ist kein spezieller Beruf, es handelt sich um „ganz normale“ Rechtsanwälte, die im Fall einer sog. notwendigen Verteidigung vom Gericht beigeordnet werden.
Verkehrsrecht
Der moderne Straßenverkehr ist eine Quelle stetiger Gefahren. Niemand kann sich oder andere mit letzter Gewissheit vor Unfällen schützen. Umso wichtiger ist es, nach einem Unfall fachkundige Unterstützung bei der Regulierung der Unfallfolgen zu haben. Das betrifft vor allem
- Klärung der Schuld- und Haftungsfrage
- Regulierung der Sachschäden
- Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
- Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen (v.a. fahrlässige Körperverletzung)
Wir betreuen und vertreten Sie darüber hinaus
- im Haftungsrecht, z.B. Schadensersatz für Sach- und Personenschäden und Schmerzensgeld,
- im Verkehrsstrafrecht, z.B. bei Alkohol-/Drogendelikten, bei sog. Unfallflucht, bei fahrlässiger Tötung oder bei Körperverletzung etc.
- im Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldsachen, z.B. bei Tempo- und Rotlichtverstoß, bei Unfallverursachung, Handynutzung und zur Abwendung von Fahrverboten
- im Kfz-Vertragsrecht, z.B. Neu- und Gebrauchtwagenkauf, Gewährleistungsrecht bei Mängeln
- im Fahrerlaubnisrecht, Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, MPU-Vermeidung bzw. ‑Absolvierung
- im Versicherungsrecht, z.B. bei Kaskoschäden, bei Quotenvorrecht und Unfallversicherungsfragen
Zu all diesen Themengebieten und Fragestellungen beraten wir Sie umfassend und kenntnisreich.

Unfallflucht
Unfallflucht ist ein Delikt, das Ihnen leicht einmal vorgeworfen werden kann. Rechtlich handelt es sich um einen schwierigen Tatbestand, der anwaltliche Hilfe sinnvoll macht.

Es hat geknallt! Und jetzt?
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Sie stehen an der roten Ampel und von hinten fährt jemand auf. Manchmal ist die Situation jedoch nicht so klar.

Post von „FairParken“
Das Geschäftsmodell „private Parkraumbewirtschaftung“ breitet sich nun auch im Kreis Ostholstein aus. Was verbirgt sich dahinter und wie können Sie sich vor überhöhten Forderungen schützen?

E-Scooter – Welche Regeln gelten im Straßenverkehr?
Seit 2019 sind sie in großen Städten ein vertrauter Anblick: E-Scooter. Aber auch wenn die kleinen Flitzer großen Fahrspaß versprechen, sind gewisse Regeln einzuhalten.

Auch Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anpassen
Radfahrer müssen im eigenen Interesse mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Das Landgericht Köln hat aktuell die Klage eines Radfahrers gegen eine Gemeinde abgewiesen. Nach einem Sturz hatte der Kläger Schadensersatz wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten gefordert.

Bußgeldbescheide als Massenware?
Aus Sicht der Behörde haftet stets der Halter für sein falsch geparktes Fahrzeug. Dem widerspricht nun das Bundesverfassungsgericht.