Architektenrecht

Bei einem Bauvorhaben trägt der Architekt, Bauingenieur oder Statiker eine enorme Verantwortung. Fehler in der Planung – oft weit vor Baubeginn – können zu großen Schäden führen. Die Verantwortung des Architekten spiegelt sich in seinem Honorar.

Zeigen sich später Baumängel, geht es immer auch um die Haftung des Architekten. Diese kann in Planungsfehlern oder in fehlender Bauüberwachung begründet sein. Oft werden Honorarabrechnungen als unverständlich oder überhöht beanstandet; dann muss geprüft werden, ob die strengen Regeln der Honorarordnung (HOAI) eingehalten sind.

Wir werden Sie zu all diesen Fragen sachgerecht und fachkundig beraten und für Sie eine optimale prozessuale Vertretung sicherstellen.

Neue HOAI

Die Bundesregierung hat am 16.09.2020 eine Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen.

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Baurecht

Bauvorhaben sind komplex, hochtechnisch und oftmals langwierig. Nichts anderes gilt für Streitigkeiten, die aus einem Bauvorhaben resultieren.

Das kann bereits vor der eigentlichen Bautätigkeit beginnen, wenn die erforderliche Baugenehmigung nicht, verzögert oder nur unter Auflagen erteilt wird. Das kann sich fortsetzen mit Streitigkeiten über Baumängel, Streitigkeiten über Werklohn oder Streitigkeiten über Architektenhonorar.

Wir werden Sie zu all diesen Fragen sachgerecht und fachkundig beraten und für Sie eine optimale prozessuale Vertretung sicherstellen.

Sicherheit für den Handwerker am Bau

Immer wieder kommt es vor: Der Handwerker ist fertig, vielleicht hat auch noch einmal nachgearbeitet. Jetzt ist alles mangelfrei, trotzdem zahlt der Kunde nicht. Kein „Mangel“ ist zu klein, kein Vorwurf zu albern. Und dann?

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Strafrecht

Der Staat wacht über die Einhaltung der Gesetze. Im Bereich des Strafrechtes tritt er seinen Bürgern als Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgricht entgegen. Das sorgt schnell für ein Ungleichgewicht der Kräfte und führt bei Betroffenen zu erheblicher Verunsicherung.
Jeder Büger hat jederzeit das Recht, einen professionellen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Wir vertreten und beraten Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten wie beispielsweise

  • Verkehrsstrafrecht
  • Körperverletzungsdelikte
  • Eigentums- und Vermögensdelikte
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Opferrecht / Nebenklage / Adhäsionsverfahren
  • Ordnungswidrigkeiten

Bitte berücksichtigen Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren die folgenden beiden grundlegenden Regeln:

  • Beauftragen Sie Ihren Verteidiger so früh wie möglich. Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden regelmäßig bereits im Ermittlungsverfahren gestellt.
  • Schweigen Sie, bis Ihr Verteidiger an Ihrer Seite ist!


Wir verteidigen Sie umfassend und kenntnisreich.

Ablauf eines Strafverfahrens

Als Laie hat man meist keine Vorstellung davon, wie ein Strafverfahren abläuft. Insbesondere über die Hauptverhandlung gibt es – vermittelt durch die Gerichtsshows – ein Bild, das mit der Wirklichkeit wenig zu tun hat.

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Pflichtverteidigung

Pflichtverteidiger ist kein spezieller Beruf, es handelt sich um „ganz normale“ Rechtsanwälte, die im Fall einer sog. notwendigen Verteidigung vom Gericht beigeordnet werden.

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