Notariat

Als Notar ist Wolf Guido v. Starck dafür verantwortlich, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, den Willen der Beteiligten zu erforschen und sodann unparteilich eine rechtlich einwandfreie Lösung zu beurkunden.
Insbesondere in den Bereichen

  • Grundstücksübertragung
  • Grundstücksbelastung (Hypotheken, Grundschulden)
  • Familienrecht (Eheverträge, Vereinbarungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung)
  • Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht (Erbverträge, Erbauseinandersetzungen)


schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung zwingend vor.
In vielen anderen Bereichen ist die notarielle Beurkundung zwar nicht zwingend, gleichwohl aber empfehlenswert. Dazu zählen beispielsweise

  • Testamente (insbesondere Ehegattentestamente)
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen


Die notarielle Beurkundung gewährleistet in besonderer Weise, dass die Beteiligten umfassend beraten und umfassend aufgeklärt werden und dass ihr Wille rechtlich einwandfrei formuliert wird.