Neben dem klassischen eingetragenen Kaufmann kommen vor allem Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, GmbH oder eine Unternehmergesellschaft in Betracht. Der eingetragene Kaufmann bietet kein Haftungsbegrenzung, für OHG und KG brauchen Sie mindestens einen Partner. Deshalb werfen wir einen Blick auf die GmbH und die Unternehmergesellschaft (UG):
Die GmbH bietet weitreichenden Haftungsbeschränkungen. Die Gesellschafter der GmbH haften nur mit dem Vermögen, das in die GmbH eingebracht wurde. Trotzdem ist die GmbH nicht frei von Nachteilen: Mit einem Betrag von 25.000 € ist das vom Gesetz geforderte Mindeststammkapital nicht gerade gering.
Die UG ist eine eine Unterform der GmbH. Sie wird daher auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet und kann mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden. Die Firma der UG (haftungsbeschränkt) muss entweder den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten. Eine Abkürzung des Zusatzes „(haftungsbeschränkt)“ ist nicht zulässig. Ein weiterer wichtiger Unterschied zur GmbH ist, dass zum Jahresende nicht alle Gewinne ausgeschüttet werden dürfen. Die UG (haftungsbeschränkt) ist verpflichtet, ein Viertel der Jahresgewinne nach Verrechnung mit möglichen Verlusten als gesetzliche Rücklage zurückzuhalten. Damit soll später eine Umwandlung in eine GmbH ermöglicht werden. Die UG ist besonders aufgrund des geringen Stammkapitals für kleine Unternehmen oder Dienstleistungsanbieter eine sinnvolle Alternative zur GmbH.