Beurkundung von Testamenten

Ist eine notarielle Beurkundung nötig oder reichen Formulare aus dem Internet/vom Arzt?

Testamente können handschriftlich, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen auch maschinenschriftlich (mit Unterschrift) abgefasst werden.  Gleichwohl raten wir von diesen Formen dringend ab. Wir empfehlen  uneingeschränkt die notarielle Beurkundung, denn

  • ausschließlich die notarielle Beratung mit anschließender Beurkundung gewährleistet Ihre volle Aufklärung,
  • einzig die notarielle Beurkundung gewährleistet die sprachlich und juristisch präzisen Formulierungen, die im entscheidenden Moment erforderlich sind,
  • bei notarieller Beurkundung prüft der Notar die Geschäftsfähigkeit – spätere Angriffe gegen Testament/Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung sind damit in aller Regel erfolglos,
  • ein notariell beurkundetes Testament wird registriert und bei Gericht hinterlegt; es wird in jedem Falle gefunden und eröffnet,
  • notariell beurkundete Testamente sind absolut fälschungssicher,
  • notariell beurkundete Testamente machen ein teures und langwieriges Erbscheinsverfahren entbehrlich,
  • bei Immobilienbesitz muss die Vorsorgevollmacht zwingend beurkundet (oder öffentlich beglaubigt) sein; andernfalls sind dem Bevollmächtigten Immobiliengeschäfte (z.B. Verkauf, Grundschuldbestellung) nicht möglich,
  • Banken, Behörden und Gerichte bestehen in aller Regel auf Beurkundung (mindestens auf Unterschriftsbeglaubigung) zur sicheren Identitätsfeststellung des Vollmachtgebers,
  • auch für Ärzte ist die Feststellung der Echtheit der Patientenverfügung nur bei notarieller Beurkundung (oder Unterschriftsbeglaubigung) möglich.

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