Testamente können handschriftlich, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen auch maschinenschriftlich (mit Unterschrift) abgefasst werden. Gleichwohl raten wir von diesen Formen dringend ab. Wir empfehlen uneingeschränkt die notarielle Beurkundung, denn
- ausschließlich die notarielle Beratung mit anschließender Beurkundung gewährleistet Ihre volle Aufklärung,
- einzig die notarielle Beurkundung gewährleistet die sprachlich und juristisch präzisen Formulierungen, die im entscheidenden Moment erforderlich sind,
- bei notarieller Beurkundung prüft der Notar die Geschäftsfähigkeit – spätere Angriffe gegen Testament/Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung sind damit in aller Regel erfolglos,
- ein notariell beurkundetes Testament wird registriert und bei Gericht hinterlegt; es wird in jedem Falle gefunden und eröffnet,
- notariell beurkundete Testamente sind absolut fälschungssicher,
- notariell beurkundete Testamente machen ein teures und langwieriges Erbscheinsverfahren entbehrlich,
- bei Immobilienbesitz muss die Vorsorgevollmacht zwingend beurkundet (oder öffentlich beglaubigt) sein; andernfalls sind dem Bevollmächtigten Immobiliengeschäfte (z.B. Verkauf, Grundschuldbestellung) nicht möglich,
- Banken, Behörden und Gerichte bestehen in aller Regel auf Beurkundung (mindestens auf Unterschriftsbeglaubigung) zur sicheren Identitätsfeststellung des Vollmachtgebers,
- auch für Ärzte ist die Feststellung der Echtheit der Patientenverfügung nur bei notarieller Beurkundung (oder Unterschriftsbeglaubigung) möglich.