Jeder Unternehmer/Handwerker am Bau kann sich für seine Forderung sichern lassen: Durch eine Sicherungshypothek an dem Grundstück des Auftraggebers. Viel entscheidender ist aber die Möglichkeit, durch einstweilige Verfügung die Rangstelle für die – erst einzuklagende – Hypothek zu sichern. das geht idR innerhalb von 2 bis 3 Wochen und führt mindestens zu einer Grundbucheintragung („Vormerkung“). Damit ist das Baugrundstück ohne Zustimmung des Handwerkers praktisch nicht mehr zu veräußern. Die damit für den Auftraggeber verbundene Lästigkeit führt in den meisten Fällen zu bevorzugter Bezahlung.

Recht, schön: Schönheitschirurg klagt erfolglos gegen Jerome Boateng
Die Schmerzensgeldklage eines Münchner Schönheitschirurgen gegen Jérôme Boateng blieb ohne Erfolg. Der Fußballer musste nur die verursachten Schäden am Fahrzeug des Arztes zahlen.