Jeder Unternehmer/Handwerker am Bau kann sich für seine Forderung sichern lassen: Durch eine Sicherungshypothek an dem Grundstück des Auftraggebers. Viel entscheidender ist aber die Möglichkeit, durch einstweilige Verfügung die Rangstelle für die – erst einzuklagende – Hypothek zu sichern. das geht idR innerhalb von 2 bis 3 Wochen und führt mindestens zu einer Grundbucheintragung („Vormerkung“). Damit ist das Baugrundstück ohne Zustimmung des Handwerkers praktisch nicht mehr zu veräußern. Die damit für den Auftraggeber verbundene Lästigkeit führt in den meisten Fällen zu bevorzugter Bezahlung.

Nachträgliche Änderung des Versorgungsausgleiches
Nichts ist für immer. Das gilt nicht nur für die meisten Ehen, sondern auch für den Versorgungsausgleich, der im Zuge der Ehescheidung vom Gericht ermittelt und meist lange im Voraus für die Zukunft entschieden wird. Doch was, wenn sich Jahrzehnte später grundlegende Umstände der geschiedenen Eheleute ändern?