Wer hatte rot? Wer hatte Vorfahrt? Wer hätte bremsen können und müssen? Egal wie eindeutig oder knifflig die Unfallsituation ist, es gibt ein paar Regeln, die unbedingt beachtet werden sollten.
- Verhalten am Unfallort
Zunächst muss die Unfallstelle gesichert werden. Wenn möglich, fertigen Sie genaue Fotos der Situation an (Endlage der Fahrzeuge, Beschädigungen, Bremsspuren, Wetterverhältnisse). Bei Personenschaden sollte die Polizei verständigt werden. Notieren Sie sich den Namen des Gegners sowie dessen Haftpflichtversicherung. Bitten Sie unbeteiligte Zeugen um Namen und Anschrift. Das kann bei streitigen Situationen helfen, das Unfallgeschehen zu beweisen. Seien Sie bereits an der Unfallstelle vorsichtig mit irgendwelchen Aussagen, da diese hinterher gegen Sie verwendet werden können. Unterschreiben Sie nichts. - Verhalten danach
Halten Sie sich mit Aussagen zurück. Sagen Sie am nichts und verweisen Sie auf Ihren Anwalt. Auch ist es grundsätzlich nicht ratsam, irgendwelche Fragebögen auszufüllen, ohne dies vorher mit Ihrem Anwalt abgesprochen zu haben. - Was steht mir zu?
Dem Geschädigten wird grundsätzlich die Reparatur bezahlt, er kann Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall haben, ferner sind Schmerzensgeldansprüche möglich. Je nach Fall können auch noch weitere Ansprüche im Raum stehen. Verlassen Sie sich nicht darauf, mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung alleine zu korrespondieren. Diese wird behaupten, das Bestmögliche für Sie zu regulieren. Das stimmt leider nicht; die Haftpflichtversicherung steht auf der Seite des Gegners und will das das bestmögliche Ergebnis für sich selbst. Oft werden berechtigte Ansprüche von der gegnerischen Versicherung unbegründet gekürzt.