Neue Fachanwaltschaft

Im Dezember 2021 ist Herrn Rechtsanwalt Lars-Peter Rittgen die Zusatzbezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" verliehen worden.

Im Dezember 2021 ist Herrn Rechtsanwalt Lars-Peter Rittgen die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen worden. Er hat dazu dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet nachgewiesen. Dazu gehören vor allem die Bereiche

  • Verkehrszivilrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsverwaltungsrecht


Rechtsanwalt Rittgen ist seit 2017 für die Sozietät tätig. Er bearbeitet neben Mandaten aus dem Bereich des Verkehrsrechtes vor allem verwandte Themen aus den Bereichen

  • Strafrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht

Weitere Themen aus unseren Beiträgen

Die Entziehung des Pflichtteils unterliegt hohen Anforderungen

Kinder und Ehegatten sind stets erbberechtigt. Wer enterbt wird, hat einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch kann entzogen werden – aber nur mit hohem Begründungsaufwand. Das gelingt regelmäßig nur, wenn sich die Erblasser vorher rechtlich beraten lassen.

Weiterlesen »

Videokonferenz bei Gericht

Seit 2002 erlaubt die Zivilprozessordnung in § 128a die Durchführung mündlicher Verhandlungen als „Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung“. Technisch ist das eine Videokonferenz. Dadurch sollen den Verfahrensbeteiligten, Zeugen oder Sachverständigen die mit der Anreise verbundene Zeit und Kosten erspart werden. Bis zur Coronapandemie fristete der § 128a ZPO eher ein stiefmütterliches Dasein. Das hat sich nun drastisch geändert; immer mehr Gerichte bieten diese Form der Verhandlung nun an.

Weiterlesen »