Neue Fachanwaltschaft für Agrarrecht
Im März 2023 ist Rechtsanwältin Gesche Marian Sach die Zusatzbezeichnung „Fachanwältin für Agrarrecht“ verliehen worden.
Im März 2023 ist Rechtsanwältin Gesche Marian Sach die Zusatzbezeichnung „Fachanwältin für Agrarrecht“ verliehen worden.
Im Oktober 2022 ist Rechtsanwältin Gesche Marian Sach die Zusatzbezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ verliehen worden.
Radfahrer müssen im eigenen Interesse mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Das Landgericht Köln hat aktuell die Klage eines Radfahrers gegen eine Gemeinde abgewiesen. Nach einem Sturz hatte der Kläger Schadensersatz wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten gefordert.
Seit 01. Januar 2023 ist Rechtsanwalt Patrick Preuschhoff für die Sozietät tätig.
Die Schmerzensgeldklage eines Münchner Schönheitschirurgen gegen Jérôme Boateng blieb ohne Erfolg. Der Fußballer musste nur die verursachten Schäden am Fahrzeug des Arztes zahlen.
Kaum ein Begriff ist im Verkehrsrecht so umstritten wie der des „Anliegers“. Eine gesetzliche Definition des Begriffs existiert nicht. Nach der Standardformel der Rechtsprechung ist Anlieger, wer „ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss“.
Geschäfte, die im Lockdown schließen mussten, können die Miete für diese Zeit senken. Es kommt laut BGH aber auf die Umstände im Einzelfall an, auch gezahltes Geld vom Staat sei zu berücksichtigen. Das ergibt sich aus seinem Urteil vom 12. Januar 2022 – XII ZR 8/21.
Im Dezember 2021 ist Herrn Rechtsanwalt Lars-Peter Rittgen die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen worden.
Seit 2002 erlaubt die Zivilprozessordnung in § 128a die Durchführung mündlicher Verhandlungen als „Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung“. Technisch ist das eine Videokonferenz. Dadurch sollen den Verfahrensbeteiligten, Zeugen oder Sachverständigen die mit der Anreise verbundene Zeit und Kosten erspart werden. Bis zur Coronapandemie fristete der § 128a ZPO eher ein stiefmütterliches Dasein. Das hat sich nun drastisch geändert; immer mehr Gerichte bieten diese Form der Verhandlung nun an.
Der Bundesrat hat am 08.10 2021 der neuen Bußgeldkatalogverordnung zugestimmt. Die Bußgelder steigen erheblich. Verschärfungen bei Fahrverboten gibt es aber nicht.