Die Schmerzensgeldklage eines Münchner Schönheitschirurgen gegen Jérôme Boateng blieb ohne Erfolg. Der Fußballer musste nur die verursachten Schäden am Fahrzeug des Arztes zahlen.
Der Fall
Ein Schönheitschirurg hatte im Juni 2020 mit seinem Maserati einen Spurwechsel vollzogen. Dabei fuhr ihm der Fußballweltmeister mit seinem Mercedes auf.
Das Urteil
Das Landgericht München urteile, dass Boateng für den Unfall verantwortlich sei und die dadurch verursachten Fahrzeugschäden tragen müsse. Ein Schmerzensgeld (gefordert hatte der Arzt 50.000,00 €) versagte das Gericht hingegen.
Der klagende Arzt habe unfallbedingte Verletzungen nicht beweisen können. Eine HWS-Distorsion sei nicht beweissicher feststellbar, ebenso wenig die behaupteten Sensibilitätsstörungen der Hand. Ein biomechanisches und ein orthopädisches Gutachten ergaben andere Ursachen. Vor allem aber habe sich der Kläger erst einen Monat später in ärztliche Behandlung begeben. Das spreche eindeutig gegen eine Verletzung aufgrund des zurückliegenden Verkehrsunfalles. Hätte der Kläger Beschwerden unfallbedingt erlitten, hätte er sich unverzüglich zum Arzt begeben und dort die entsprechenden Symptome geschildert.
Das Resümee
Nach einem Unfall sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen – spätestens sobald Sie erste Symptome oder Beschwerden wahrnehmen. Der Arzt untersucht Sie und bestätigt Ihnen daraufhin den Befund schriftlich.