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Wann ist der „gelbe Schein“ unglaubwürdig?

Grundsätzlich genießt die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert. Im Regelfall ist damit eine tatsächliche krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit belegt. Zweifel sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Mit seinem Urteil vom 08.09.2021 (Az. 5 AZR 149/21) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dazu eine neue Fallvariante anerkannt.

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Quarantäne im Betrieb – was nun?

Schon ohne Corona fehlen Arbeitskräfte und Kapazitäten. Die Konsequenzen einer weiteren Ausbreitung und die Folgen für Wirtschaft, Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe sind fast unvorstellbar. Die Behörden können im Einzelfall Maßnahmen nach eignem Ermessen erlassen. Diese reichen von der Berufsuntersagung für den Betriebsleiter bis hin zur Ruhendstellung des ganzen Betriebes.

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