E-Scooter – Welche Regeln gelten im Straßenverkehr?

Seit 2019 sind sie in großen Städten ein vertrauter Anblick: E-Scooter. Aber auch wenn die kleinen Flitzer großen Fahrspaß versprechen, sind gewisse Regeln einzuhalten.

Seit 2019 sind sie in großen Städten ein vertrauter Anblick: E-Scooter. Aber auch wenn die kleinen Flitzer großen Fahrspaß versprechen, sind gewisse Regeln einzuhalten.

Grundsätzliches

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, bzw. „Elektrokleinstfahrzeuge“. Dementsprechend gelten in vielen Fällen dieselben Regeln wie für Autos/Motorräder.

Voraussetzungen für die Nutzung eines E-Scooters sind:

  • Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
  • Mindestalter von 14 Jahren.
  • Eine Helmpflicht besteht nicht – trotzdem ist ein Helm aus Sicherheitsgründen ratsam.

Wichtige Verhaltensregeln für die Benutzung eines E-Scooters sind:

  • Handyverbot.
  • Es darf nur einzeln hintereinander gefahren werden, nicht nebeneinander.
  • Es gilt das Rechts-Fahr-Gebot.
  • Nach Möglichkeit sind die vorhandenen Radwege benutzen. Das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist durchweg verboten. Sind keine Radwege vorhanden, dürfen Sie auf die Fahrbahn ausweichen.
  • Sie dürfen keine weitere/n Person/en befördern.
  • Sie dürfen nicht betrunken fahren.
Geschwindigkeit

Im öffentlichen Straßenverkehr sind nur E-Scooter zulässig, die maximal 20 km/h fahren können. Man kann zwar im Ausland schnellere E-Scooter kaufen oder erlaubte E-Scooter nachträglich „frisieren“. Wer mit einem solchen E-Scooter im Straßenverkehr erwischt wird, dem drohen empfindliche Strafen (Bußgeld, Verlust des Versicherungsschutzes, Beschlagnahme).

Alkohol

Es ist keine gute Idee, betrunken mit einem E-Scooter zu fahren, schon unter dem Gesichtspunkt der Selbstgefährdung. Rechtlich gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei einem Kraftfahrzeug. Die großzügigeren Promillegrenzen wie bei Fahrrädern gelten nicht.

Das bedeutet im Detail:

  • Wer einen Führerschein besitzt, für den gilt auf dem E-Scooter die Null-Promille-Grenze.
  • Ab 0,3 Promille beginnt die so genannte relative Fahruntüchtigkeit. Man ist fahruntüchtig, wenn zu 0,3 Promille weitere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzutreten. Solche Ausfallerscheinungen liegen etwa vor, wenn Sie Schlangenlinien fahren, erhöhte Risikobereitschaft zeigen oder einfach einen Fahrfehler behgehen.
  • Ab einem 0,5 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
  • Ab einem Promillewert von 1,1 ist man in jedem Fall (also auch ohne Ausfallerscheinungen) fahruntüchtig („absolute Fahruntüchtigkeit“).
Folgen einer Trunkenheitsfahrt auf dem E-Scooter

Es droht ein Bußgeld zwischen 500,00 € und 1.500,00 €; hinzu kommen bis zu 3 Punkte. Außerdem kann ein Fahrverbot für 1-3 Monate verhängt werden. In diesem Fall dürfen Sie mit keinem Kraftfahrzeug mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Ein Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze in der Probezeit wird mit 250 € und Punkten geahndet. Bei Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille) drohen die Verurteilung zu einer Geldstrafe und bis zu 4 Punkte.

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