Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Niemand lebt ewig, weswegen es wichtig ist, in guten Tagen Regelungen für das Lebensende zu bedenken.
Niemand lebt ewig, weswegen es wichtig ist, in guten Tagen Regelungen für das Lebensende zu bedenken.
Kinder und Ehegatten sind stets erbberechtigt. Wer enterbt wird, hat einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch kann entzogen werden – aber nur mit hohem Begründungsaufwand. Das gelingt regelmäßig nur, wenn sich die Erblasser vorher rechtlich beraten lassen.
Soziale Netzwerke müssen den Erben Zugriff auf das Nutzerkonto verstorbener Angehöriger ermöglichen. Die Erben dürfen das Konto allerdings nicht aktiv verwenden.
Erbt ein Kind von seinem biologischen, aber nicht rechtlichen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung. Vielmehr wird nach der Steuerklasse III besteuert. Dasselbe gilt, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht.
Vorsicht bei Testamentsänderungen auf einer Kopie.
Ist eine notarielle Beurkundung nötig oder reichen Formulare aus dem Internet/vom Arzt?
Moderne Familien sind vielschichtig und bunt. Nicht immer haben alle Kinder die gleichen Eltern.