Rechtsanwalt und Notar Wolf Guido von Starck

Wolf Guido v. Starck

Wolf Guido v. Starck ist Gründungspartner der Sozietät.

Wolf Guido v. Starck, Jahrgang 1969, arbeitet seit 1999 als Rechtsanwalt. Er ist seit 2002 als Fachanwalt für Familienrecht tätig, seit 2020 auch als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie als Fachanwalt für Erbrecht. Im Jahr 2012 ist er zum Notar bestellt worden. Er ist anwaltliche Gütestelle.

Als Notar ist er zuständig für Beratungen und Beurkundungen in den Bereichen
• Grundstücksrecht (Kauf, Schenkungen, Überlassungen)
• Gesellschaftsrecht
• Erbrecht
• Familienrecht
• Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Als Rechtsanwalt ist er vertraut mit allen Bereichen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts sowie des Strafrechts.

Ein erster Arbeitsschwerpunkt liegt im Familienrecht. Als Fachanwalt verfügt er dort über besondere Kenntnisse und überdurchschnittliche Erfahrungen rund um die Themen

• Ehescheidung
• Unterhalt
• Vermögensauseinandersetzung
• Zugewinn
• Versorgungsausgleich
• Sorgerecht und Umgangsrecht.

Ein zweiter Schwerpunkt liegt im Handels- und Gesellschaftrecht. Als Fachanwalt verfügt er dort über besondere Kenntnisse und überdurchschnittliche Erfahrungen rund um die Themen

• Gründung von Gesellschaften
• Umwandlungsrecht
• Abfasung von Gesellschaftsverträgen
• Haftungsfragen
• Beschlussfassung und Beschlussmängel
• Außenhaftung
• Gesellschafterversammlung
• steuerliche Fragen
• Handelskauf
• Kommission
• Frachtgeschäft
• Speditionsgeschäft
• Lagergeschäft
• Recht der Handelsvertreter

Ein dritter Schwerpunkt liegt im Erbrecht. Als Fachanwalt verfügt er dort über besondere Kenntnisse und überdurchschnittliche Erfahrungen rund um die Themen

• Testamentsgestaltung und vorweggenommene Erbfolge
• Pflichtteilsrecht
• Erbstreitigkeiten
• Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
• steuerliche Gestaltung bei Erbfolge und Schenkungen
• sozialhilferechtliche Gestaltung bei Erbfolge und Schenkungen

Zuständig ist Rechtsanwalt v. Starck kanzleiintern auch noch für die folgenden Bereiche:

• Immobilienrecht und Vermögensauseinandersetzung
• Insolvenzverfahren
• Versteigerungsangelegenheiten

Als anwaltliche Gütestelle ist es seine Aufgabe, Nachbarschaftsstreitigkeiten und Streitigkeiten mit einem Wert unterhalb von 750,- € zu schlichten. Diese Schlichtung muss einem Gerichtsverfahren voraus gehen und dient vor allem dazu, ein Klageverfahren zu vermeiden. Die Quote erfolgreicher Schlichtungen beträgt knapp 90 %.

Weitere Themen aus unseren Beiträgen

Die Entziehung des Pflichtteils unterliegt hohen Anforderungen

Kinder und Ehegatten sind stets erbberechtigt. Wer enterbt wird, hat einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch kann entzogen werden – aber nur mit hohem Begründungsaufwand. Das gelingt regelmäßig nur, wenn sich die Erblasser vorher rechtlich beraten lassen.

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Videokonferenz bei Gericht

Seit 2002 erlaubt die Zivilprozessordnung in § 128a die Durchführung mündlicher Verhandlungen als „Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung“. Technisch ist das eine Videokonferenz. Dadurch sollen den Verfahrensbeteiligten, Zeugen oder Sachverständigen die mit der Anreise verbundene Zeit und Kosten erspart werden. Bis zur Coronapandemie fristete der § 128a ZPO eher ein stiefmütterliches Dasein. Das hat sich nun drastisch geändert; immer mehr Gerichte bieten diese Form der Verhandlung nun an.

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