Wolf Guido v. Starck, Jahrgang 1969, arbeitet seit 1999 als Rechtsanwalt. Er ist seit 2002 als Fachanwalt für Familienrecht tätig, seit 2020 auch als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie als Fachanwalt für Erbrecht. Im Jahr 2012 ist er zum Notar bestellt worden. Er ist anwaltliche Gütestelle.
Als Notar ist er zuständig für Beratungen und Beurkundungen in den Bereichen
• Grundstücksrecht (Kauf, Schenkungen, Überlassungen)
• Gesellschaftsrecht
• Erbrecht
• Familienrecht
• Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Als Rechtsanwalt ist er vertraut mit allen Bereichen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts sowie des Strafrechts.
Ein erster Arbeitsschwerpunkt liegt im Familienrecht. Als Fachanwalt verfügt er dort über besondere Kenntnisse und überdurchschnittliche Erfahrungen rund um die Themen
• Ehescheidung
• Unterhalt
• Vermögensauseinandersetzung
• Zugewinn
• Versorgungsausgleich
• Sorgerecht und Umgangsrecht.
Ein zweiter Schwerpunkt liegt im Handels- und Gesellschaftrecht. Als Fachanwalt verfügt er dort über besondere Kenntnisse und überdurchschnittliche Erfahrungen rund um die Themen
• Gründung von Gesellschaften
• Umwandlungsrecht
• Abfasung von Gesellschaftsverträgen
• Haftungsfragen
• Beschlussfassung und Beschlussmängel
• Außenhaftung
• Gesellschafterversammlung
• steuerliche Fragen
• Handelskauf
• Kommission
• Frachtgeschäft
• Speditionsgeschäft
• Lagergeschäft
• Recht der Handelsvertreter
Ein dritter Schwerpunkt liegt im Erbrecht. Als Fachanwalt verfügt er dort über besondere Kenntnisse und überdurchschnittliche Erfahrungen rund um die Themen
• Testamentsgestaltung und vorweggenommene Erbfolge
• Pflichtteilsrecht
• Erbstreitigkeiten
• Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
• steuerliche Gestaltung bei Erbfolge und Schenkungen
• sozialhilferechtliche Gestaltung bei Erbfolge und Schenkungen
Zuständig ist Rechtsanwalt v. Starck kanzleiintern auch noch für die folgenden Bereiche:
• Immobilienrecht und Vermögensauseinandersetzung
• Insolvenzverfahren
• Versteigerungsangelegenheiten
Als anwaltliche Gütestelle ist es seine Aufgabe, Nachbarschaftsstreitigkeiten und Streitigkeiten mit einem Wert unterhalb von 750,- € zu schlichten. Diese Schlichtung muss einem Gerichtsverfahren voraus gehen und dient vor allem dazu, ein Klageverfahren zu vermeiden. Die Quote erfolgreicher Schlichtungen beträgt knapp 90 %.