Patrick Preuschhoff

Patrick Preuschhoff ist seit 2023 für die Sozietät tätig.

Patrick Preuschhoff ist bereits als Referendar in der Sozietät ausgebildet worden. Seit 2011 als Rechtsanwalt zugelassen und nach Stationen in Neustadt und Lübeck nun zurückgekehrt. Seit 2019 ist Rechtsanwalt Preuschhoff qualifiziert als Fachanwalt für Sozialrecht. Als Fachanwalt verfügt er auf diesem Rechtsgebiet über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen

  • gesetzliche Rentenversicherung,
  • Sozialhilfe,
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende,
  • gesetzliche Krankenversicherung,
  • Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
  • Angelegenheiten im Zusammenhang mit Berufsgenossenschaften.

Dabei vertritt Rechtsanwalt Preuschhoff Mandanten insbesondere bei Streitigkeiten mit Jobcentern; außerdem bei Streitigkeiten mit anderen Leistungsträgern, z.B. bei Leistungen der beruflichen Rehabilitation, Erwerbsminderungsrenten, Krankenversicherungsfragen, Leistungen der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen uvm.
Weitere Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Strafrecht und Verkehrsrecht.

Weitere Themen aus unseren Beiträgen

Die Entziehung des Pflichtteils unterliegt hohen Anforderungen

Kinder und Ehegatten sind stets erbberechtigt. Wer enterbt wird, hat einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch kann entzogen werden – aber nur mit hohem Begründungsaufwand. Das gelingt regelmäßig nur, wenn sich die Erblasser vorher rechtlich beraten lassen.

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Videokonferenz bei Gericht

Seit 2002 erlaubt die Zivilprozessordnung in § 128a die Durchführung mündlicher Verhandlungen als „Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung“. Technisch ist das eine Videokonferenz. Dadurch sollen den Verfahrensbeteiligten, Zeugen oder Sachverständigen die mit der Anreise verbundene Zeit und Kosten erspart werden. Bis zur Coronapandemie fristete der § 128a ZPO eher ein stiefmütterliches Dasein. Das hat sich nun drastisch geändert; immer mehr Gerichte bieten diese Form der Verhandlung nun an.

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