Patrick Preuschhoff ist bereits als Referendar in der Sozietät ausgebildet worden. Seit 2011 als Rechtsanwalt zugelassen und nach Stationen in Neustadt und Lübeck nun zurückgekehrt. Seit 2019 ist Rechtsanwalt Preuschhoff qualifiziert als Fachanwalt für Sozialrecht. Als Fachanwalt verfügt er auf diesem Rechtsgebiet über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen
- gesetzliche Rentenversicherung,
- Sozialhilfe,
- Grundsicherung für Arbeitssuchende,
- gesetzliche Krankenversicherung,
- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
- Angelegenheiten im Zusammenhang mit Berufsgenossenschaften.
Dabei vertritt Rechtsanwalt Preuschhoff Mandanten insbesondere bei Streitigkeiten mit Jobcentern; außerdem bei Streitigkeiten mit anderen Leistungsträgern, z.B. bei Leistungen der beruflichen Rehabilitation, Erwerbsminderungsrenten, Krankenversicherungsfragen, Leistungen der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen uvm.
Weitere Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Strafrecht und Verkehrsrecht.