Corona Impfungen – Probleme und Perspektiven

Das Bundesgesundheitsministerium hat mit der Coronavirus-Impfverordnung die Reihenfolge festgelegt, in der die Bürger geimpft werden. Die Kritik gegen die Priorisierung der Risikogruppen ist groß.

Die Kategorisierungen der Coronavirus-Impfverordnung (Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18.12.2020) sind grob und unflexibel. Es fehlen Ausnahmeregelungen für Menschen, die aufgrund besonderer Umstände (z.B. Vorerkrankungen, eine Immunschwäche etc.) ein erhöhtes Risiko haben.

Ein Fall aus Hamburg gibt Anlass zur Hoffnung: Dort hatte eine schwer krebskranke Frau die Behörde gebeten, sie als Härtefall in der Impffolge vorzuziehen. Sie war zwar jünger als 80 Jahre, stand aber kurz vor ihrer Operation mit anschließender Chemotherapie. Eine Covid-Infektion unter Chemotherapie wäre fast mit Sicherheit tödlich verlaufen. Weil die vorzeitige Impfung abgelehnt wurde, folgte ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht wies die Behörde auf die massiven Bedenken gegen die Coronavirus-Impfverordnung hin. Die Klägerin wurde noch am selben Tag geimpft.

Das Besondere an diesem Fall: Der Rechtsstreit war mit der Impfung aus juristischer Sicht erledigt, sodass es – wie von der Behörde beabsichtigt – keine stattgebende Gerichtsentscheidung gibt, auf die man sich nun berufen könnte. Dennoch ist das Geschehen ein Hinweis darauf, wie andere Gerichte – wohlbemerkt im Einzelfall – zugunsten der Antragsteller entscheiden werden.

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Kinder und Ehegatten sind stets erbberechtigt. Wer enterbt wird, hat einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch kann entzogen werden – aber nur mit hohem Begründungsaufwand. Das gelingt regelmäßig nur, wenn sich die Erblasser vorher rechtlich beraten lassen.

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Videokonferenz bei Gericht

Seit 2002 erlaubt die Zivilprozessordnung in § 128a die Durchführung mündlicher Verhandlungen als „Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung“. Technisch ist das eine Videokonferenz. Dadurch sollen den Verfahrensbeteiligten, Zeugen oder Sachverständigen die mit der Anreise verbundene Zeit und Kosten erspart werden. Bis zur Coronapandemie fristete der § 128a ZPO eher ein stiefmütterliches Dasein. Das hat sich nun drastisch geändert; immer mehr Gerichte bieten diese Form der Verhandlung nun an.

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