Neue Fachanwaltschaft für Agrarrecht
Im März 2023 ist Rechtsanwältin Gesche Marian Sach die Zusatzbezeichnung „Fachanwältin für Agrarrecht“ verliehen worden.
Im März 2023 ist Rechtsanwältin Gesche Marian Sach die Zusatzbezeichnung „Fachanwältin für Agrarrecht“ verliehen worden.
Im Oktober 2022 ist Rechtsanwältin Gesche Marian Sach die Zusatzbezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ verliehen worden.
Seit 01. Januar 2023 ist Rechtsanwalt Patrick Preuschhoff für die Sozietät tätig.
Kinder und Ehegatten sind stets erbberechtigt. Wer enterbt wird, hat einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch kann entzogen werden – aber nur mit hohem Begründungsaufwand. Das gelingt regelmäßig nur, wenn sich die Erblasser vorher rechtlich beraten lassen.
Seit 2002 erlaubt die Zivilprozessordnung in § 128a die Durchführung mündlicher Verhandlungen als „Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung“. Technisch ist das eine Videokonferenz. Dadurch sollen den Verfahrensbeteiligten, Zeugen oder Sachverständigen die mit der Anreise verbundene Zeit und Kosten erspart werden. Bis zur Coronapandemie fristete der § 128a ZPO eher ein stiefmütterliches Dasein. Das hat sich nun drastisch geändert; immer mehr Gerichte bieten diese Form der Verhandlung nun an.
Mit seinen Entscheidungen vom 09.09.2021 (Az C-33/20, C-155/20, C-187/20) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein „ewiges“ Widerrufsrecht für die meisten KFZ-Finanzierungen geschaffen; ebenso für viele Verbraucherdarlehensverträge gefällt. Was bedeutet das für die Kreditnehmer?
Zum 01. August 2021 ist das Geldwäschegesetz (GWG) geändert worden. Daraus ergeben sich neue und weitgehende Pflichten für Kapital- und Personengesellschaften. Sie müssen nun Meldungen zum Transparenzregister erstatten.
Vorsicht bei Testamentsänderungen auf einer Kopie.