ASP – Afrikanische Schweinepest

Es gibt kaum einen Sektor, der so viele Krisen meistern muss wie der Agrarsektor. Und die nächste Krise klopft schon an: Die afrikanische Schweinepest ist in Deutschland angekommen.

Die lange Haltbarkeit des Erregers stellt eine große Gefahr dar: Verseuchte Fleischwaren, aber auch gekühltes oder warmes Blut sind wochenlang infektiös. Die Sterblichkeit liegt bei nahezu 100 Prozent. Mit einem Impfstoff ist nach Angabe des des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit in den nächsten Jahren nicht zu rechnen.

In Deutschland ist ASP eine anzeigepflichtige Tierseuche. Dies bedeutet, dass bereits der Verdacht einer Erkrankung eines Tieres dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden muss. Dieses nimmt weitere Untersuchungen vor und ordnet Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Seuche an. Dazu gehört vor allem die Keulung aller Schweine des betroffenen und der umliegenden Betriebe. Derzeit können bei bestätigtem ASP-Befund ein Kerngebiet mit etwa 3 km Radius, ein gefährdetes Gebiet mit etwa 10 km Radius sowie eine Pufferzone festgelegt werden. Gras, Heu und Stroh aus dem gefährdeten Gebiet dürfen nicht zur Verfütterung, als Einstreu oder als Beschäftigungsmaterial verwendet werden.  Schließlich kann die Nutzung landwirtschaftlicher/forstwirtschaftlicher Flächen verboten oder eingeschränkt werden. Das umfasst auch die Anordnung von Jagdschneisen oder Brachflächen. Zusätzliche Maßnahmen im Kerngebiet sind die Beschränkung oder das Verbot von Fahrzeug- und Personenverkehrs und die völlige Absperrung betroffener Betriebe. 

Das alles hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe. Neben der Keulung des Bestandes werden die Kontrollzonen, die Beobachtungsgebiete und Sperrgebiete Den Transport von Ferkeln und Schweinen massiv behindern. Massive Umsatzeinbussen sind dann unausweichlich. 

Staatliche Entschädigungen sind deshalb dringend erfordelich. Über ihre konkrete Form, Bedingung oder Höhe gibt es aber noch keine Beschlüsse. 

Ansprüche auf Entschädigung haben derzeit nur Jäger auf Grund ihres zusätzlichen Aufwands für die besondere Fallwildsuche und die Entsorgung belasteter Tiere. Derzeit gibt es 50,00 € pro Tier vom Land. Die Abwicklung erfolgt über das Landwirtschaftsministerium.

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