Patrick Preuschhoff ist bereits als Referendar in der Sozietät ausgebildet worden. Seit 2011 als Rechtsanwalt zugelassen und nach Stationen in Neustadt und Lübeck nun zurückgekehrt.
Rechtsanwalt Preuschhoff ist zusätzlich qualifiziert als Fachanwalt für Sozialrecht sowie als Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Im Sozialrecht verfügt er über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen
- gesetzliche Rentenversicherung,
- Sozialhilfe,
- Grundsicherung für Arbeitssuchende,
- gesetzliche Krankenversicherung,
- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
- Angelegenheiten im Zusammenhang mit Berufsgenossenschaften.
Dabei vertritt Rechtsanwalt Preuschhoff Mandanten insbesondere bei Streitigkeiten mit Jobcentern; außerdem bei Streitigkeiten mit anderen Leistungsträgern, z.B. bei Leistungen der beruflichen Rehabilitation, Erwerbsminderungsrenten, Krankenversicherungsfragen, Leistungen der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen uvm.
Im Verkehrsrecht verfügt Rechtsanwalt Preuschhoff über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen
- Verkehrszivilrecht (z.B. Schadensregulierung nach Unfällen, Ansprüche aus Kfz-Kaufverträgen)
- Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Geschindigkeitsverstöße)
- Verkehrsstrafrecht (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss)
- Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis bei Punktüberschreitung)