Im April 2025 ist Herrn Rechtsanwalt Patrick Preuschhoff die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen worden. Er hat dazu dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet nachgewiesen. Dazu gehören vor allem die Bereiche
- Verkehrszivilrecht (z.B. Schadensregulierung nach Unfällen, Ansprüche aus Kfz-Kaufverträgen)
- Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Geschindigkeitsverstöße)
- Verkehrsstrafrecht (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss)
- Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis bei Punktüberschreitung)Verkehrszivilrecht
Rechtsanwalt Preuschhoff ist seit 2023 für die Sozietät tätig. Er bearbeitet neben Mandaten aus dem Bereich des Verkehrsrechtes vor allem Themen aus den Bereichen
- Strafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
Rechtsanwalt Preuschhoff ist darüber hinaus auch Fachanwalt für Sozialrecht.