Der Verfassungsschutz soll künftig Chats über WhatsApp mitlesen dürfen. Die Bundesregierung hat am 21.10.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts beschlossen, der die Möglichkeiten für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) regelt. Die Reform muss noch vom Bundestag gebilligt werden.
Die Regelung soll die rechtlichen Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung nicht erweitern, sondern nur dafür sorgen, dass Täter sich der Aufklärung technisch nicht mehr durch Wahl des Kommunikationsmittels entziehen können. Die Quellen-TKÜ setzt im Endgerät an, bevor die Nachrichten technisch verschlüsselt werden beziehungsweise wenn sie wieder entschlüsselt sind. Voraussetzung für die Quellen-TKÜ ist allerdings in jedem einzelnen Fall eine richterliche Anordnung. Die Geheimdienste könnten also nicht nach eigenem Gutdünken Kommunikation mitlesen und speichern.
Die Reform war in der Koalition sehr umstritten. Ein erster Entwurf von März 2019 sah für die Geheimdienste auch noch die Erlaubnis zu „Online-Durchsuchungen“ vor. Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können.