Nur noch „Anlieger frei“ in Eutins Straße Am Rosengarten. Was bedeutet das?
Kaum ein Begriff ist im Verkehrsrecht so umstritten wie der des „Anliegers“. Eine gesetzliche Definition des Begriffs existiert nicht. Nach der Standardformel der Rechtsprechung ist Anlieger, wer „ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss“.