Bußgeldbescheide als Massenware?
Aus Sicht der Behörde haftet stets der Halter für sein falsch geparktes Fahrzeug. Dem widerspricht nun das Bundesverfassungsgericht.
Aus Sicht der Behörde haftet stets der Halter für sein falsch geparktes Fahrzeug. Dem widerspricht nun das Bundesverfassungsgericht.
Automatisierte Geschwindigkeitsmessungen sind nicht fehlerfrei. Betroffene können ein Messergebnis aber nur überprüfen (lassen), wenn ihnen die sog. „Rohmessdaten“ vorliegen. Am 12. November 2020 (Aktenzeichen 2 BvR 1616/18) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass den Betroffenen alle Rohmessdaten zugänglich gemacht werden müssen.