Pflichtverteidigung
Pflichtverteidiger ist kein spezieller Beruf, es handelt sich um „ganz normale“ Rechtsanwälte, die im Fall einer sog. notwendigen Verteidigung vom Gericht beigeordnet werden.
Pflichtverteidiger ist kein spezieller Beruf, es handelt sich um „ganz normale“ Rechtsanwälte, die im Fall einer sog. notwendigen Verteidigung vom Gericht beigeordnet werden.
Als Laie hat man meist keine Vorstellung davon, wie ein Strafverfahren abläuft. Insbesondere über die Hauptverhandlung gibt es – vermittelt durch die Gerichtsshows – ein Bild, das mit der Wirklichkeit wenig zu tun hat.