Bekämpfung von Geldwäsche – Meldepflichten für alle Gesellschaften ab 1.8.21
Zum 01. August 2021 ist das Geldwäschegesetz (GWG) geändert worden. Daraus ergeben sich neue und weitgehende Pflichten für Kapital- und Personengesellschaften. Sie müssen nun Meldungen zum Transparenzregister erstatten.