„Ewiges“ Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen?
Mit seinen Entscheidungen vom 09.09.2021 (Az C-33/20, C-155/20, C-187/20) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein „ewiges“ Widerrufsrecht für die meisten KFZ-Finanzierungen geschaffen; ebenso für viele Verbraucherdarlehensverträge gefällt. Was bedeutet das für die Kreditnehmer?