Nachträgliche Änderung des Versorgungsausgleiches
Nichts ist für immer. Das gilt nicht nur für die meisten Ehen, sondern auch für den Versorgungsausgleich, der im Zuge der Ehescheidung vom Gericht ermittelt und meist lange im Voraus für die Zukunft entschieden wird. Doch was, wenn sich Jahrzehnte später grundlegende Umstände der geschiedenen Eheleute ändern?