Die Zuweisung der Ehewohnung
Ist Eheleuten bei Trennung ein Zusammenleben unter einem Dach nicht mehr möglich, dann zieht normalerweise einer der Beiden einfach aus. Wenn keiner der beiden das will oder kann, gibt es die Möglichkeit, einem der Ehepartner die Wohnung per Gerichtsbeschluss zuzuweisen.