Bereitschaftszeit eines Feuerwehrmannes kann Arbeitszeit sein
Bereitschaftszeit kann als Arbeitszeit gelten, wenn Beschäftigte rasch einsatzbereit sein und mit häufigen Einsätzen rechnen müssen. Zu dieser Einschätzung ist Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof gelangt. Der Fall betrifft einen Feuerwehrmann aus Offenbach.