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Wann ist der „gelbe Schein“ unglaubwürdig?

Grundsätzlich genießt die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert. Im Regelfall ist damit eine tatsächliche krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit belegt. Zweifel sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Mit seinem Urteil vom 08.09.2021 (Az. 5 AZR 149/21) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dazu eine neue Fallvariante anerkannt.

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